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Frankfurt a. O., 1866 Erfurt, 1868 Friedrichshafen für den Bodensee u. a.), im Königreich Sachsen im besonderen bestanden erst seit 1860 der Freiberger Altertumsverein, 1866 der Geschichts- und Altertumsverein in Leisnig und 1867 der Verein für Geschichte Leipzigs, denen sich bis zur Gegenwart außer dem Dresdner noch 15 Vereine angereiht haben (1872 Chemnitz, 1873 Plauen, 1880 Meißen, 1885 Pirna, Annaberg, Zwickau, 1889 Zittau, 1892 Rochlitz, 1894 Buchholz, 1897 Lausigk, 1901 Grimma, 1908 Bautzen, Kirchberg, Oschatz, 1909 Wurzen).

Unser Dresdner Verein gehört also mit zu den ersten überhaupt, die sich eine Pflege der besonderen Stadtgeschichte zur Aufgabe setzten. Die anfängliche Tätigkeit zeigt, wie man gewissermaßen tastend und doch schon großzügig vorging. Es war, wie schon gesagt, nicht die rein wissenschaftliche Absicht die führende. (J. Hansen hat die ganz ähnliche Entwicklung für den Hamburger Verein einmal dargestellt, Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte, Bd. 19). Bei dem Verwaltungsbeamten, wie z. B. gerade BM. Neubert, überwog das Bestreben, das Erbe der Vergangenheit in seinen rechtlichen Nachwirkungen zu erkennen und in seiner Entstehung klarzulegen. So entstanden seine einzig dastehenden größeren Quellenstudien, als Druckvorlagen für die Erörterung im Rate der Stadt: über die Rechtsverhältnisse der Elbbrücke 1857, die Schützengesellschaften in ihren rechtlichen Beziehungen zur Gemeinde 1872, zur rechtlichen Stellung der Sophienkirche 1881. Ganz zweifellos ist er anregend in dieser Richtung und vertiefend auf andere Ratsmitglieder gewesen (so schrieb Geier 1881 über die Waisenhauskirche und ihre Eigentumsrechte, Bönisch 1883 über die Rechtsverhältnisse der Sophienkirche in ähnlicher Weise). Neubert trug so wesentlich zur rechtsgeschichtlichen Erschließung der Quellen bei.

Doch an den Quellen wollten alle schöpfen. Man beantragte und erhielt Zutritt zu dem Ratsarchiv, zum Hauptstaats-, Finanz- und Amtsgerichtsarchiv, ja man wollte auch an das Kriegsministeriums- und die amtshauptmannschaftlichen Archive herangehen, unterließ es aber, um es dem Einzelfall vorzubehalten. Vor allem, man ging sofort in der 2. Versammlung am 23. Juni 1869 an eine regelrechte Organisation der Arbeit, durch ihre Trennung und Zuweisung an Sondergruppen.

Diese beiden „Abteilungen“, für Topographie und die historische, bestanden jedoch nur kurze Zeit. Ihre Absicht als Ausschüsse, welche der Vereinssitzung nur die Berichte, Gutachten, Abhandlungen vorlegen, sie von Erörterungen und Besprechungen aber entlasten sollten, war sehr weitgehend; am 30. Juni 1869 wurde festgestellt: da der Verein 1. eine Urkundensammlung, 2. eine Bibliothek a) für Geschriebenes (Handschriften aller Zeiten und die Aufsätze, Vorträge und Arbeiten der Mitglieder), b) Gedrucktes, c) Bilder, Pläne und Risse, 3. eine Altertümersammlung (Gegenstände, woran sich eine geschichtliche Erinnerung knüpft, Geräte usw.)

Empfohlene Zitierweise:
Georg Hermann Müller: Fünfzig Jahre Verein für Geschichte Dresdens 1869–1919. Druck von Wagner und Humann, Dresden-N., Dresden 1919, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:50JVereinGeschichteDresden1919.djvu/13&oldid=- (Version vom 14.9.2022)