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dem Orient; dieser durch Theilung des Reiches unter seine zur Regierung gleich unfähigen Söhne. So entstanden zwei Reiche aus dem einen; und die Folge davon war, daß das vom Osten getrennte weströmische Reich um so schneller den Angriffen der Barbaren erlag. So machte bald darauf die Einnahme und Plünderung Roms dem weströmischen Reiche ein Ende. Die Provinzen waren schon vorher im Kriege verloren gegangen, wie sie durch Krieg erworben waren. Jetzt nun verlor Rom seine eigene Freiheit und wurde ein Bestandtheil des gothischen Reiches.

§. 11. Das oströmische Reich und seine Herrschaft.

Nach dem Zerfall der gothischen Macht wurden Rom und ein großer Theil Italien dem byzantinischen Reiche unterworfen, und wenn auch Rom wegen seines alten Ruhmes und weil es als Mutterstadt von Constantinopel galt, mehr nach Art eines gleichberechtigten Bundesgenossen behandelt wurde, so war doch faktisch die alleinige Gewalt in den Händen der griechischen Kaiser, welche Rom und die anderen ihnen unterworfenen Orte Italiens durch Exarchen verwalten ließen. Allmählich fingen die Päpste an, auch der griechischen Herrschaft überdrüßig zu werden, wie sie sagten, wegen der Willkür der Exarchen und der Bilderstürmerei einiger griechischen Kaiser. Denn der Bilderdienst galt als das beste Mittel, die ungebildete und einer tieferen religiösen Kenntniß fast unfähig gewordene Menge durch fromme Bräuche zu täuschen, zumal es für die Geistlichkeit wenig einträglich wäre, wenn man durch Seelenreinheit und einen unbescholtenen Lebenswandel allein die Gunst der Gottheit zu gewinnen hoffen könnte. Dazu kam vielleicht noch die Erwägung, wie wesentlich es für den Glanz der Kirche sei, wenn der Papst, schon im Besitz der höchsten geistlichen Gewalt auf dem ganzen Erdkreise, sich allmählich auch eine weltliche Herrschaft sichere. Unerträglich aber schien es, daß der Papst der Herrschaft des schwach und stumpf gewordenen Griechenreiches unterworfen sein sollte; er, den Gott mit solcher Machtvollkommenheit zu seinem Stellvertreter auf Erden gemacht hatte, daß er selbst fortan von aller Sorge um geistliche Angelegenheiten frei, sich nur um weltliche zu kümmern brauchte, welche ohne Zweifel dem Papst auch übertragen sein würden, wenn es nicht allbekannt wäre, daß der heilige Sinn der Päpste, ganz von dem Frieden der religiösen Angelegenheiten durchdrungen, vor allen profanen Geschäften Abscheu empfindet.

Wenn nun auch die Päpste den weit entfernten griechischen Kaiser, der noch dazu durch die wachsende Saracenenmacht sehr in Anspruch genommen war, wenig zu fürchten brauchten, so erschreckte sie desto mehr die steigende Macht des Longobardenreiches, das ganz Italien bedrohte und sich schon bis an die Thore Roms ausdehnte. Allein waren ihr die Päpste nicht gewachsen und Niemand konnte geeigneter sein, Rom zu beschützen, als die Frankenkönige. Und diese waren dazu gern bereit, schon um des Ruhmes willen, den zu schätzen und zu vertheidigen, der wie eine unversiegliche Quelle allein alle Gnaden spendet, welche der Christenheit zu Theil werden. Außerdem hatte sich der Papst um Pipin und Karl ein hohes Verdienst erworben, als er die Absetzung des Chilperich gebilligt und anerkannt hatte. Denn daran mußte den Karolingern viel gelegen sein, da ihre Gewissen sonst durch die Frage hätten beunruhigt werden können, ob

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Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)