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schaden; denn die Tüchtigkeit findet stets Anerkennung und Lohn. Fürchten aber die, welche eine Zeit erzeugt hat, schlechter als die der Ahnen, daß ihre Nachkommen noch untauglicher werden - so thun sie recht, wenn sie ehelos bleiben und darauf verzichten, träge Drohnen in die Welt zu setzen. Aber auch außerhalb des geistlichen Standes dürfen sie sich der Frauen enthalten. Wenn sie aber ohne Buhlerei nicht leben können, wie schmachvoll ist es dann, daß jene guten Alten, die dem Staat oder ihren Erben einen Theil ihrer Güter entzogen haben, weil sie meinten, für das Heil ihrer Seele zu sorgen, nur den Unterhalt für schwarzgekleidete Wollüstlinge verschafft haben.

§. 10. Die bei den Protestanten hierin getroffenen Aenderungen. Schluß.

Da dem so ist, so mögen die protestantischen Fürsten es leicht vor Gott und der Welt verantworten, daß sie, die sonst die höchste Herrschaft in ihren Territorien ausüben, sich auch der geistlichen Gewalt angenommen haben, besonders da sie so maßvoll verfahren sind, das, was vorher nur zur Speckproduction verwandt wurde, jetzt in den Nutzen derer übergehen zu lassen, welche in der That der Kirche, der Jugenderziehung oder der Wissenschaft sich widmen, und den Rest dem Staate zu übergeben. Wären der Kaiser und die anderen katholischen Fürsten ihrem Beispiele gefolgt, so würde der Heerd vieler Krankheiten Deutschlands fortgeschafft sein, und der heilige Vater hätte nicht sehr böse werden dürfen, um sich nicht öffentlich als Patron des Lasters hinzustellen. Es wäre auch nicht nöthig, den katholischen Glauben abzuschwören, wenn man nur die Geistlichkeit und die Verhältnisse ihrer Güter im Interesse des Staates reformirte. Denn auch die alten Christen, die noch die Armuth als Begleiterin der Frömmigkeit ansahen, und denen die Privilegien des römischen Stuhles unbekannt waren, stimmten in Ansehung des Glaubens mit eben dieser römischen Kirche überein. Die größte Schwierigkeit scheint nur die Existenz der Bisthümer zu bilden, welche im Interesse des Reichs weder dem Kaiser noch einigen Fürsten zur Beute fallen dürfen. Aber es erhellt leicht, was der kranke Zustand Deutschlands erheischt, den jede Veränderung in heftige Aufregung stürzt. Es mögen also jene Bischöfe bleiben und sich ihrer weiten Gebiete freuen, nur sollen sie nicht vergessen, daß sie sie Deutschland verdanken und daß ihnen, als deutschen Fürsten das Interesse Deutschlands dem Roms voranstehen muß. Daneben sollen sie aber auch aufhören, an das Verlorene zu denken, damit sie nicht, wenn sie es wieder zu erlangen streben, auch dessen verlustig gehen, was ihnen noch geblieben ist. Zum mindesten sollen sie aufhören, ihr Vaterland in Verwirrungen zu stürzen.

Im vorigen Jahrhundert freilich wäre eine Reformation der Bisthümer nicht schwierig gewesen, wenn nur der Plan des Kölner Kurfürsten nicht gescheitert wäre, oder wenn andere Bischöfe Lust gehabt hätten, seinem Beispiele zu folgen. Und gewiß, hätte man sich einmal vom päpstlichen Stuhle los gemacht, so wäre es möglich gewesen, die Bisthümer in erbliche Territorien zu verwandeln, wenn man den Herren des Domcapitels ebenso ihre Pfründen zuertheilt hätte. Oder wollte man das nicht, so konnte man nach wie vor jene Würden durch Wahl übertragen

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Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/136&oldid=- (Version vom 9.7.2020)