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daß alle Großen dem Könige unterthan und ihm verantwortlich sind. Daß die Sache aber in Deutschland so nicht steht, weiß Jeder. Denn kein deutscher Reichsstand wird zugeben, daß sein Territorium mehr dem Kaiser, als ihm selbst untergeben sei, oder daß er bei der Verwaltung desselben die Interessen des Kaisers mehr als seine eigenen berücksichtigen müsse. Gehen doch die Stände, welche durch eigene Kraft oder fremde Unterstützung mächtig genug dazu sind, sogar so weit, daß sie, ohne den Kaiser zu befragen, Krieg gegen andere Stände oder auswärtige Mächte führen und mit ihnen Verträge schließen, wobei[1] die Rücksichtnahme auf den Kaiser nur ein leerer Schein ist.

Weiter aber hat jeder König, so sehr er auch beschränkt sein mag, doch insoweit die Leitung der Regierung, daß in seiner Hand sich zuletzt alle Kräfte des Staates vereinigen und im gemeinsamen Interesse so verwandt werden, daß ein Geist sie alle zu beherrschen scheint. Wer das aber in Deutschland sehen wollte, der müßte Luchsaugen haben. Hier empfängt der Herr und Kaiser keine Einkünfte vom Reich, sondern muß von seinem eigenen Vermögen leben, hier giebt es keinen Reichsschatz, kein Reichsheer. Hier verwendet jeder Reichsstand seiner Unterthanen Leib und Gut nach eigenem Belieben und bringt dem Reich nur verschwindend geringe Opfer, und auch diese nur nach langem Handeln und Quälen. Das Alles ist so im vorigen Capitel eingehend gezeigt worden und tritt im Laufe der Dinge einem Jeden täglich klar vor die Augen[2].

§. 9. Deutschland ein unregelmäßiges Staatsgebilde.

Es bleibt also nichts übrig, als Deutschland, wenn man es nach den Regeln der Politik classificiren will, ein unregelmäßiges und fast monströses Staatsgebilde zu nennen[3], das im Laufe der Zeit durch die träge Nachgiebigkeit der Kaiser, durch den Ehrgeiz der Fürsten und die Ruhlosigkeit der Pfaffen[4] aus der einstigen Monarchie entstanden ist. Jetzt ist daher Deutschland weder eine Monarchie, auch nicht einmal eine beschränkte, wenn auch gewisse Formen darauf hindeuten, noch auch, genau

  1. Die folgenden Worte bis zum Schluß des Satzes fehlen in der Ed. posth.
  2. Ed. posth. fügt hier gegen die Vertheidiger der gemischten Staatsverfassung (Kulpis u. A.) folgende Sätze an: „Viele endlich quälen sich damit ab, Deutschland als ein Reich von gemischter Verfassungsform darzustellen, kommen aber nicht recht damit zu Stande. Denn was Aristoteles, der Urheber dieser Theorie, über die Mischung aristokratischer und demokratischer Elemente in der Verfassung ausführt, paßt auf Deutschland nicht, wie ein Blick in die Schriften des Griechen lehrt. Ebenso wenig passen aber auch die anderen Mischungsarten, welche die Neueren fingirt haben. Denn in Deutschland steht weder die Souveränetät Mehreren ungetheilt zu, noch sind ihre Attribute unter verschiedene Personen oder Collegien vertheilt. Wenn man aber Deutschland deshalb als einen monarchisch-aristokratischen Staat betrachtet, weil an den Hauptregierungsrechten die Stände Antheil haben, so ist das falsch. Denn die Stände haben nichts mit einem aristokratischen Senate gemein, wie auf der Hand liegt.“
  3. Ed. posth. fügt hinzu: „wie es, glaube ich, kein zweites auf dem Erdkreise giebt.“
  4. Ed. posth. fügt hinzu: „die Factionen der Stände und die daraus entsprungenen Bürgerkriege.“
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/105&oldid=- (Version vom 1.8.2018)