Seite:Über die Verfassung des deutschen Reiches.djvu/10

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ließ, war noch eine Frucht jener historisch-philologischen Studien, mit denen Pufendorf sich in Leyden viel beschäftigt zu haben scheint. Aber diese kleine Schrift war doch auch schon ein Vorläufer des Monzambano. Pufendorf stellt sich hier nämlich die Aufgabe zu untersuchen, welche Regierungsform Macedonien gehabt habe, und bei dieser Gelegenheit stellt er in § 3–16 jene Theorie von der respublica irregularis auf, welche später im 6. Capitel des Monzambano, auf Deutschland angewandt, bei den Gelehrten so viel Anstoß erregte. Im Jahre 1667 erschien dann der Monzambano selbst. Daß der Kurfürst Karl Ludwig selbst einen gewissen Antheil an dem Buche gehabt hat, ist nicht in Abrede zu stellen; aber wie viel oder wie wenig ihm davon gehört, wird kaum genau festzustellen sein. Sehr vorsichtig drückt sich Boineburg aus, wenn er am 5. October 1667 an Conring schreibt:[1] Sub Monzambani persona latere duos illos fratres auspicio Electoris Palatini jutos, noli ambigere. D. M. Friesen, der Bruder des Mag. Chr. Friesen, der bei Esaias Pufendorf in Paris Gesandtschaftscaplan war, schrieb 1697 an Placcius:[2] „Am Monzambano hat Elector Palatinus Carolus Ludovicus selbst geholffen und viel Materien beygetragen. Samuel Puffendorff hats abgefast, sein Bruder aber der Canzler, damahls Resident zu Paris perfectionirt. Wies nu mundiret und der Churfürst es wieder gelesen, ward beliebt es publique zu machen.“ Am weitesten geht Joh. Peter v. Ludowig, Professor zu Halle, der in seinem Eulogium der Brüder Pufendorf erzählt,[3] die ganze Schrift sei vom Kurfürsten dictirt. Am wahrscheinlichsten ist nach alle dem wohl, was Pufendorf selbst in der Vorrede zu der nach seinem Tode erschienenen Ausgabe sagt: vor dem Erscheinen des Buches sei es dem Kurfürsten zur Censur vorgelegt, der es gebilligt habe;[4] und man wird danach Pufendorf den Ruhm der eigentlichen Autorschaft nicht streitig machen können. Hatte der Kurfürst auch das Buch gelobt, so rieth er doch der Vorsicht wegen es anderswo drucken zu lassen. Samuel sandte es also 1666 seinem Bruder Esaias nach Paris. Schon war es einem Drucker übergeben, aber an einigen Worten nahm man Anstoß und so wurde dem Historiker Mezeray die Censur übertragen. Am 19. August 1669 antwortete Mezeray dem schwedischen Residenten, das Buch verdiene in jeder Beziehung gedruckt zu werden, aber er wage nicht, die Erlaubniß dazu zu geben; einige Stellen seien für Frankreich verletzend und die Geistlichkeit werde zu sehr mitgenommen. Er rieth an, diese Stellen abzuschwächen und dann von Jemanden, der kein Latein verstehe, die Erlaubniß zum Druck nachsuchen zu lassen. Darauf aber ging man nicht ein, so nahm denn der erwähnte Gesandtschaftscaplan Friesen das Manuscript mit nach Holland und hier druckte es der Haager Buchhändler Adrian Vlaq, derselbe, der früher Pufendorfs Elementa verlegt hatte, ohne jedes Bedenken.


  1. Gruber, a. a. O. II, 1198.
  2. Vinc. Placcius, De scriptoribus pseudonymis p. 449.
  3. Jo. Petri de Ludowig, Opuscula oratoria Halae 1721, p. 477. Vgl, auch Ludewig, Germania princeps. Ulm 1742, S. 624.
  4. Editionem praecessit censura et adprobatio principis, cui is (sc. autor.) tunc inserviebat, cujus sensa et affectus hinc inde exprimutur. - Aus derselben Vorrede entnehme ich auch die folgenden Angaben, wie dort auch der Brief Mezerays sich findet
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/10&oldid=- (Version vom 1.8.2018)