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an das deutsche Volk hat den richtigen Widerhall gefunden.

I. [WS 1]

Als der gesetzgeberische Gedanke, die einmaligen Kosten der Wehrvorlage durch einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag zu decken, bekannt wurde, hielten die meisten den Gedanken für vollkommen neu.

Da aber der Gedanke gut war, fand sich auch bald der eine und der andere, der die Vaterschaft an diesem Gedanken für sich in Anspruch nahm. Einmal behauptete die sozialdemokratische Partei, daß der Vater des Gedankens in ihren Reihen zu finden sei. Wenn man die Verhandlungen des Reichstags über die Reichsfinanzreform aus den letzten Jahren verfolgt, so ist allerdings festzustellen, daß der sozialdemokratische Abgeordnete David in der Sitzung vom 2.Dezenber 1907 erklärte: „Ja, wenn das eine Steuer zur indirekten Steuer machen würde, daß sie nur einmal oder gelegentlich erhoben wird, so läßt sich vielleicht auch da vorläufig ein erster Schritt tun, indem man eine Reichsvermögenssteuer einführt, die immer dann erhoben wird, wenn eine neue Militär- oder Marinevorlage zu finanzieren ist“. Und am 20.Februar 1912 führte er aus: „Die Reichsregierung möge doch jedesmal, wenn eine neue Marine- oder Heeresvorlage kommt, die Summe, die sie erfordert, als Gelegenheitssteuer ausschlagen, als Kontribution auf die großen Vermögen und Einkommen, sagen wir auf die Einkommen über 6000 M, Vermögen über 100 000 M . .. Meine Herren, da Da haben sie eine Gelegenheitssteuer, und wenn sie absolut keine regelmäßigen direkten Steuern wollen, dann betreten Sie einmal diesen Weg. Wir sind überzeugt, daß das das beste Mittel wäre“.

  1. Angepaßt an das Format für Kapitel II. der Vorlage.
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unbekannt: Über die Geschichte und Bedeutung des Wehrbeitrages. (Typoskript), Schwarzburg-Sondershausen 1913, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Geschichte_und_Bedeutung_des_Wehrbeitrages.pdf/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)