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von dem Vermögensbesitz einmütig ihre Zustimmung und zwar geschah dies in der festen Ueberzeugung, daß gerade in diesen an geschichtlichen Erinnerungen so reichem Jahre 1913 der Aufruf an die Opferwilligkeit der Besitzenden im deutschen Volke einen lebhaften und freudigen Widerhall finden werde[WS 1].

Wie Jhnen allen bekannt, war in der Regierungsvorlage ein einheitlicher Abgabesatz von 1/2% des Vermögens vorgesehen und es sollten nur die Vermögen von weniger als 10000 M abgabefrei bleiben. Ferner sollten nur die ganz hohen Einkommen von mehr als 50000 M ergänzungsweise derart zum Wehrbeitrag herangezogen werden, daß die Jnhaber solcher Einkommen, ohne Rücksicht auf Vorhandensein und Höhe des Vermögens einen Wehrbeitrag von mindestens 2% ihres Einkommens entrichten sollten, daß also bei 60000 H Einkommen 1200 M zu zahlen gehabt hätten gewesen wären.

Die Regierungsvorlage hat im Reichstage wesentliche grundsätzliche Aenderungen insofern erfahren, als der Wehrbeitrag vom Vermögen progressiv gestaffelt und die Freigrenze je nach der Höhe des Einkommens der Beitragspflichtigen auf 10, 30 und - 50000 M festgesetzt worden ist, vor allen aber insofern, als neben dem Vermögen das Einkommen in viel weiteren Umfange zum Wehrbeitrage herangezogen werden soll und zwar bereits von 5000 M an progressiv gestaffelt.

Der Gedanke der Bundesregierungen, hauptsächlich ein Opfer von dem Vermögensbesitz zu fordern, ist hiernach durch die Reichstagsbeschlüsse verwischt worden. Aber wie es nur selten bisher der Fall war, haben die Grundprinzipien der Gesetzesvorlage nicht nur im Reichstage, sondern auch beim ganzen deutschen Volke verständnisvolle Auffassung gefunden. Der Apell der Bundesregierungen

  1. Korrektur: würde geändert in werde
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unbekannt: Über die Geschichte und Bedeutung des Wehrbeitrages. (Typoskript), Schwarzburg-Sondershausen 1913, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Geschichte_und_Bedeutung_des_Wehrbeitrages.pdf/2&oldid=- (Version vom 1.8.2018)