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dringende Forderung erscheinen. Unbestreitbar ist die Richtigkeit der Auffassung der verbündeten Regierungen, daß nur die eine starke Wehrmacht dem deutschen Volke eine jahrzehntelange Friedensarbeit ermöglicht hat und daß sie auch in Zukunft eine sichere Bürgschaft und Gewähr für die Erhaltung eines ehrenvollen Friedens und damit für den weiteren Fortschritt auf allen Gebieten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens bleibt.

Meine Herren, wenn man von diesen Gesichtspunkten aus den Wehrbeitrag betrachtet, so fragt man sich: Jst damit dem deutschen Volke wirklich ein Opfer auferlegt worden? Nein, keineswegs! Um nichts anderes handelt es sich, als um eine selbstverständliche Maßnahme des Selbsterhaltungstriebes, nur um ein Nachholen des längst Versäumten.

Von den gleichen Gesichtspunkten aus hat man im Reichstage die vom Volke für Heereszwecke geforderten Aufwendungen als eine „Versicherungsprämie“ bezeichnet. Wenn dieser Vergleich auch nach verschiedenen Richtungen hin nicht ganz zutreffend ist, so macht er doch jedenfalls klar, daß die Sicherungsaufwendungen nach der gegebenen Bedrohung zu bemessen sind, und da wird es ohne weiteres klar, daß das Deutsche Reich, als das Land der Mitte unseres Erdteils mit offenen Grenzen und von einer Mehrzahl von möglichen Angreifern umlagert, in die erste Gefahrklasse einzureihen ist.

Von einen Opfer kann man beim Wehrbeitrag aber noch viel weniger reden, wenn man sich um ein Jahrhundert zurückversetzt und sich aus den damaligen Steuerlisten vergegenwärtigt, was unsere durch die schweren Zeiten wirtschaftlich entkräfteten Vorfahren noch aufbringen

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unbekannt: Über die Geschichte und Bedeutung des Wehrbeitrages. (Typoskript), Schwarzburg-Sondershausen 1913, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Geschichte_und_Bedeutung_des_Wehrbeitrages.pdf/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)