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der Steuersätze.

Meine Herren, ein Wehrbeitrag, der seinesgleichen aber wohl kaum in der Geschichte hat, ist der, den das preußische Volk vor hundert Jahren aufgebracht hat, ein Wehrbeitrag, der von umso größerer Bedeutung war, als er des Volke nicht durch Gesetz auferlegt wurde, sondern von jedem seinen Kräften entsprechend freiwillig aufgebracht wurde.

An diesen freiwilligen Wehrbeitrage von Jahre 1813 ist unser Schwarzburger Land nicht beteiligt gewesen, da es, wie bereits früher erwähnt, den Rheinbunde beigetreten war.

Wenn es auch nicht unmittelbar zum Thema gehört, so wird es doch immerhin von einigem Jnteresse sein, festzustellen, welche Stellung unser Fürstentum gegenüber den damaligen politischen Ereignissen einnahm. Von besonderer Wichtigkeit sind diese Feststellungen aber [mit Hinweise auf den II. Karl[* 1]][WS 1] aus dem Grunde, weil man daraus ersehen kann, wohin ein Volk kommt, wenn es in politische Not gerät.

Unterm 25.April 1811 erließ der Fürst an das hiesige Konsistorium eine Verfügung folgenden Jnhalts:

„Um Unsere innigste Freude über die glückliche Entbindung Jhrer Majestät der französischen Kaiserin von einem Prinzen, dem König von Rom, an den Tag zu legen und die Vorsehung für dieses neue Merkmal ihrer zärtlichen Fürsorge zu preisen, haben Wir beschlossen, auf den nächstfolgenden Sonntag ein allgemeines Dankgebet in Unseren gesamten Landen anzuordnen.

Wir lassen Euch demzufolge zu diesem Behufe gegenwärtig eine hinlängliche Anzahl des zu Jenen Behufe entworfenen und gedruckten Dankgebets zugehen und

Anmerkungen zum Inhalt (Wikisource)

  1. Günther Friedrich Carl II. 1801-1889

Anmerkungen zum Text (Wikisource)

  1. Dieser handschriftliche Eintrag ist kaum leserlich
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unbekannt: Über die Geschichte und Bedeutung des Wehrbeitrages. (Typoskript), Schwarzburg-Sondershausen 1913, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Geschichte_und_Bedeutung_des_Wehrbeitrages.pdf/11&oldid=- (Version vom 1.8.2018)