Regel für Kranke
[26] Regel für Kranke.
Hast du mit dem Apotheker Streit,
Es dem Arzt zu klagen vermeid’!
Hast du über den Arzt zu klagen,
Sollst du’s nicht dem Apotheker sagen;
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Denn sind sie auch Feinde immerdar,So werden sie Freund’ am neuen Jahr,
[27] Verkünden: der hat dies gesagt,
Und mir hat er von dir geklagt.
Wirst du nun krank in den ersten Wochen,
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Die Arznei sie zusammenkochen:
„Recipe: Was er uns gethan,
Rühren wir ihm jetzt doppelt an;
Zwanzig Drachmen von seinen Klagen
Mit Asa foetida für den Magen.
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Misceatur, detur, nebst unsrem Groll,Alle Stunden zwei Löffel voll.“
Und stirbst du nicht in der Blütezeit
Ihrer neuen Herzinnigkeit,
Lassen sie dich so lange liegen
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Bis sie selbst wieder Händel kriegen.
* * *
Merke: Zweier Gegner Klagen
Mußt du nicht hin- und widertragen!
Weißt nicht, ob, die geschieden scheinen,
Sich nachmals gegen dich vereinen.