Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
geistliches Recht' d. Pontifices in ihrer Amtswaltung
Band X,2 (1919) S. 12861289
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Ius pontificium. So wird jenes Recht bezeichnet, dessen Kenntnis und Handhabung bei den Pontifices liegt: es ist das ,Priesterrecht‘, das ,geistliche Recht‘, mit dem die Pontifices in ihrer Amtswaltung zu tun haben. Die Bezeichnung kommt also nur von einer äußeren Erscheinung her, etc. etc.