RE:Ius humanum
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Gegensatz zu ius divinum s. Ius divinum | |||
Band X,1 (1918) S. 1238 | |||
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Ius humanum. Dem Begriff i. h. begegnen wir als Gegensatz zum ius divinum; vereinzelt kommt er auch ohne sein Gegenstück vor. In der Rechtssprache gewinnt insbesondere der Begriff res humani iuris als Gegensatz zu den res divini iuris eine ausgeprägte Bedeutung. etc. etc.
[Berger. ]