RE:Ius Quiritium
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Quelle für d. wichtigsten Institutionen d. ältesten röm. Rechts | |||
Band X,2 (1919) Sp. 1290–1292 | |||
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Ius Quiritium. In der römischen Rechtssprache begegnet man dem i. Qu. als der Quelle für die wichtigsten Institutionen des ältesten Rechts, zunächst bei der Eigentumsbehauptung, wie sie sowohl bei der mancipatio, dem römischen Barkauf (s. u.), als auch im dinglichen Legisactionenprozeß notwendig ist: etc. etc.
[Berger.]