Protokoll der Vernehmung des Jakob Schmid vom 18. Februar 1943

Textdaten
Autor: Ludwig Schmauß
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Titel: Protokoll der Vernehmung des Jakob Schmid vom 18. Februar 1943
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Herausgeber: Staatspolizei Leitstelle München
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Erscheinungsdatum: 18. Februar 1943
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Erscheinungsort: München
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Quelle: BArch ZC 13267 Bd. 1 und Commons
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siehe auch: Weisse Rose
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II A-So./Schm. München, den 18. Febr. 1943.
 
Vernehmung.
 

Bestellt, findet sich ein, der verh. Hausschlosser der Universität

 
Jakob Schmied,
 

geb. 25. 7. 86 zu Traunstein, in München, Türkeenstr. 33/I HS. wohnhaft, und gab an:

 

"Als ich heute, den 18. 2. 43 gegen 11,15 Uhr meinen üblichen Kontrollgang durch das Universitätsgebäude machte und dabei im Lichthof die Treppe herunterging, sah ich auf einmal, dass von der Rampe des Lichthofes im 2. Stock eine größere Menge Papier herabgeworfen wurde. Von meinem Standort aus, konnte ich nicht an die Abwurfstelle hinschauen. Ebenso war es auch ganz unmöglich, daß mich jemand ohne weiteres sehen konnte, der sich auf dem Gang im 2. Stock aufgehalten hat. Jch habe mich nun nicht lange besonnen und auch nicht weiter überlegt, sondern bin gleich auf meiner Treppe bis zum Mittelstockwerk hinabgelaufen, um dann von dort aus auf der anderen Treppe empor zu laufen. Jch war also schon nach etwa einer Minute auf dem Gang im 2. Stock und habe dort einen unbekannten Studenten und eine unbekannte Studentin den Gang entlang gehen gesehen. Weitere Personen waren nicht zu sehen. Jch bin sofort auf die Beiden zugegangen und habe ihnen ohne Umschweife gesagt, daß sie mit mir kommen müßten. Dieser Aufforderung kamen sie auch nach. Jch habe ihnen dann gesagt, daß sie soeben dieses Papier hinabgeworfen hätten. Daraufhin machte der Student die Bemerkung: "Lächerlich so etwas, es ist eine Umverschämtheit einem in der Universität herinnen festzunehmen!" Jch ließ mich aber von dieser Bemerkung nicht irre machen und erklärte den Beiden, dass sie verhaftet seien.

 

Als ich die Beiden im Gang des 2. Stockwerkes angetroffen habe, trug die Studentin einen rötlichen Handkoffer bei sich. Diese Studentin war es auch, die mir gegenüber ohne weiteres zugegeben hat, den Stoß Papier in den Lichthof hinabgeworfen zu haben. Den betr. Gang können alle Leute, die die Universität besuchen, betreten. Es fällt dort auch weiter nicht auf, wenn fremde Personen dorthin kommen, weil sich im 2. Stock 2 Hörsääle und 2 Seminare befinden. Nach der ganzen Sachlage kann das Papier aber nur von [Rückseite] den Beiden herabgeworfen worden sein. Jch ging damit in die Hausverwaltung. Mit dem Hausverwalter, Sekr. Scheidhammer, führte ich die Festgenommenen zum Syndikus, RR. Hefner, der die Polizei verständigte. Die herbeigerufenen Kriminalbeamten nahmen dann bei dem von mir festgenommenen Studenten eine körperliche Durchsuchung vor. Dabei wurden in seinen Taschen mehrere Flugblätter (gefalzt) vorgefunden und sichergestellt. Weiter habe ich beobachtet, daß der Student mehrere Papierfetzchen zu Boden fallen ließ bezw. unter anderes Paper hineinfallen lassen wollte.

 

Jch glaube nicht, dass die nach der Festnahme der Beiden auf dem Boden zusammengesuchten Flugblätter längere Zeit auf dem Gang des 2. Stockwerkes gelegen haben konnten. Da die betr. Studentin einen leeren Handkoffer bei sich hatte, wohin die abgeworfenen Flugblätter mengenmäßig genau hineinpassen, kann kaum ein Zweifel darüber bestehen, dass die Beiden die fragl. Flugblätter selbst in die Universität hineingebracht und dort in den Lichthof hinabgeworfen haben.

 

Jch werde in der Öffentlichkeit über meine Wahrnehmungen Stillschweigen bewahren."

 
 
Aufgenommen: Lt.U.
Schmauß KS. Schmid Jak.