Protokoll der Beschuldigtenvernehmung der Sophie Scholl vom 21. Februar 1943

Textdaten
Autor: Nestler
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Titel: Protokoll der Beschuldigtenvernehmung der Sophie Scholl vom 21. Februar 1943
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Herausgeber: Amtsgericht München
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Erscheinungsdatum: 21. Februar 1943
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Erscheinungsort: München
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Quelle: BArch ZC 13267 Bd. 3 und Commons
Kurzbeschreibung:
siehe auch: Weisse Rose
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Amtsgericht München,
Abteilung Strafgericht.
(Ermittelungsrichter.)
Gegenwärtig:
 
Der Amtsrichter
Dr. Zeller, L.G.R.
 
Der Urkundsbeamte
Nestler.
Beschuldigten-Vernehmung
 
 
in der Untersuchung gegen Scholl Sophie Magdalena
 
wegen Hochverrats und Feindbegünstigung.
 
München, den 21. II. 43.
 
Die vorgeführte Beschuldigte wurde gemäß § 136 StPO vernommen, wie folgt:
 
Zur Person:
 
Scholl Sophie Magdalena, übriges wie im Akt.-
 
 
Zur Sache:
 
Jch bin in zahlreichen Vernehmungen bereits eingehend zu allen in Fragen kommenden Punkten vernommen worden.
Es ist das in den Niederschriften vom 18. und 20. II. 43 niedergelegt. Jch habe eine genaue Kenntnis ihres Jnhalts. Ausserdem sind sie mir nochmals in einer eingehenden Besprechung vorgelesen worden. (Sonderband II, Bl. 1 - 18 R.
Jch bleibe in vollem Umfange bei meinen Aussagen stehen und mache sie zum Gegenstand meiner jetzigen gerichtlichen Vernehmung. Jch habe am Anfang bei den Vernehmungen
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natürlich die Unwahrheit gesagt, weil ich die Wahrheit nicht zugeben wollte. Jch habe aber dann die Umstände im weiteren Verlauf der Vernehmung berichtet.
Jch habe alles was ich sagen konnte, angegeben und habe nichts mehr hinzuzufügen.
 
Hierauf wurde verkündet:
 
Es ergeht
 
Haftbefehl
 
gegen die Beschuldigte Scholl Sophie Magdalena.
Die Beschuldigte ist der gemeinschaftlichen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, der gemeinschaftlichen Feindbegünstigung und der gemeinschaftlichen Wehrkraftzersetzung, begangen durch dieselbe Handlung dringend verdächtigt.
Die Haft wird angeordnet weil bei der Schwere der Straftat Fluchtgefahr besteht.
 
 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
 
 
Amtsgericht München,
Ermittlungsrichter 2:
 
 
Landgerichtsrat. O. Sekr.