Papens Wahlpolitik in Lausanne

Textdaten
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Autor: Hellmut von Gerlach
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Titel: Papens Wahlpolitik in Lausanne
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aus: Die Weltbühne. 28. Jahrgang 1932, Nummer 28, Seite 39–42.
Herausgeber: Carl von Ossietzky
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Erscheinungsdatum: 12. Juli 1932
Verlag: Verlag der Weltbühne
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Erscheinungsort: Berlin
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[39] Papens Wahlpolitik in Lausanne von Hellmut v. Gerlach

„Auch neutrale Kreise hier haben die politischen Forderungen Deutschlands gewissermaßen als willkürliche Störungen der Verhandlungen empfunden und ihren Sinn und ihre Berechtigung nicht erfaßt.“

So läßt sich ein relativ einsichtsvolles Blatt der Rechten, die ‚Deutsche Tageszeitung‘, am 7. Juli von seinem Vertreter aus Lausanne melden.

Natürlich ist der Text der Meldung in eine Form gegossen, die dem Wohlwollen des hochagrarischen Blattes für das hochagrarische Kabinett Papen entspricht. Immerhin, die fundamentale Wahrheit leuchtet daraus hervor, daß das Vorgehen Papens sogar von neutralen Kreisen als willkürliche Störung der Konferenz empfunden wurde. Andern Kreisen, namentlich den französischen, konnte es gradezu als gewollte Provokation erscheinen – gewollt um innerpolitischer deutscher Zwecke willen, um im deutschen Wahlkampf den starken Mann der Linken und Brüning gegenüber markieren zu können.

Herr v. Papen, der ein ganz umgänglich-harmloser Herr ist, wird sich bestimmt nicht mit Bismarck vergleichen wollen. Aber nachdenken könnte er einmal über den Grundsatz Bismarcks, daß man nicht zwei Hasen auf einmal jagen sollte, weil der Jäger dann keinen zur Strecke zu bringen pflegt.

Die Konferenz von Lausanne war einberufen, um die Reparationsfrage zur endgültigen Erledigung zu bringen. Ein Thema, ausreichend, um den Rahmen einer Konferenz zu füllen.

Solange sich Herr v. Papen auf den Reparationshasen beschränkte, schien er Aussicht zu haben, wenn nicht als Jagdkönig, so wenigstens als Kronprinz heimzukehren. Man diskutierte noch über Zahlen und Zahlungsmodalitäten. Aber eine Einheitsfront war da, die deutsche Verpflichtung aus dem Youngplan in einem fast traumhaften Maß herabzusetzen.

Das finanzielle Entgegenkommen Herriots war um so anerkennenswerter, als Frankreich sich keineswegs mehr in einer finanziell sorgenfreien Lage befindet. Die Steuern sind auch dort sehr hoch und die Beamtengehälter viel niedriger als bei uns, selbst nach unsrer Kürzung dieser Gehälter. Trotzdem weist jede Woche nach dem 1. Januar 1932 einen Fehlbetrag von zweihundert Millionen Franken auf. Herriot muß die Steuern erhöhen und die Beamtengehälter weiter herabsetzen, um das Defizit aus der Welt zu schaffen, was ihm ernste Schwierigkeiten in der Kammer bereitete, ja, einen Augenblick seine Stellung gradezu bedroht erscheinen ließ.

Aber Herriot dachte viel zu international, war viel zu sehr durchdrungen von der Notwendigkeit einer deutsch-französischen Verständigung, als daß er nicht zu weitgehenden Opfern Frankreichs entschlossen gewesen wäre, um damit Deutschlands wirtschaftliche Lebensfähigkeit zu erhalten.

[40] Natürlich murrten die französischen Nationalisten. Wie, bei uns verzögert man den Bau des einzigen Panzerschiffes, der im Jahre 1932 begonnen werden sollte, die Deutschen aber, die angeblich nicht einen Pfennig mehr zahlen können, fahren ruhig mit dem Bau ihrer Panzerkreuzer fort?

Herriot ließ sich nicht irre machen. Sicher wäre ihm seine Position sehr erleichtert worden durch eine deutsche Geste des vorläufigen Verzichts auf Panzerkreuzerbau. Aber auch ohne sie war Herriot von großem Entgegenkommen, nicht bloß in der Sache selbst, sondern auch in der Form. Wenn aus innerpolitischen Gründen Herr v. Papen Wert darauf legte, das Wort Reparation durch „deutschen Beitrag zum Wiederaufbau Europas“ zu ersetzen: Habeat sibi! Alles schien in Ordnung.

Da kam Herr v. Papen aus Berlin zurück und meldete politische Ansprüche an. Die Reparationskonferenz verwandelte sich in einen politischen Kriegsschauplatz. Kriegsschuldfrage und Rüstungsgleichheit traten in den Vordergrund.

Man hielt Herrn v. Papen entgegen, daß Artikel 231 des Friedensvertrages nicht aufgehoben werden könne, weil den Friedensvertrag viele Mächte unterzeichnet hätten, die in Lausanne nicht vertreten seien, und daß für die Abrüstungsfrage die Konferenz in Genf zuständig sei. Es nutzte nichts. Herr v. Papen bestand auf den Schein, den man ihn anscheinend in Berlin zu unterzeichnen genötigt hatte. Für ihn wurde der Konferenzsaal zum Wahlversammlungssaal.

In Lausanne fragten sich grade die ehrlichsten Freunde Deutschlands: Ist wirklich die wirtschaftliche Not Deutschlands nicht so groß, daß es sich den Luxus gestatten kann, durch Aufwerfen von Prestigefragen die Finanzreglung zu gefährden?

Artikel 231 des Friedensvertrages hat längst jede praktisch-politische Bedeutung verloren.

Die Deutschen, die am meisten gegen ihn toben, pflegen seinen Inhalt am wenigsten zu kennen. Einer schwätzt dem andern nach, daß er die Alleinschuld Deutschlands am Kriege statuiere. Dabei ist davon nicht mit einem Wort die Rede. Er leitet nur die deutsche Verpflichtung zur Wiedergutmachung aus der Tatsache des deutschen Angriffs her. Daß aber die Regierung Wilhelms II. Belgien, Frankreich und Rußland angegriffen hat, müßten eigentlich selbst die Nationalsozialisten wissen, soweit sie bei Kriegsausbruch schon erwachsen waren. Die Kriegserklärungen des deutschen Kaisers an Rußland und Frankreich sind doch Dokumente, die nicht aus der Welt zu schaffen sind, die an Frankreich übrigens ein für uns besonders blamables Dokument, weil es mit allerlei Schwindel wie dem von dem angeblichen französischen Bombenabwurf auf Nürnberg begründet war.

Was an dem Artikel 231 des Friedensvertrages jedermann zum Protest herausfordern muß, ist lediglich, daß er ein erzwungenes Anerkenntnis der Deutschen enthält. Gezwungener Eid tut Gott leid! In diesem Sinne ist er unmoralisch. Das sehen auch fast alle Franzosen ein. Deshalb erstreben die Männer von der französischen Liga für Menschenrechte schon [41] lange einen Akt der moralischen Wiedergutmachung seitens Frankreichs. Natürlich wird dazu nur eine Linksregierung bereit sein. Aber grade ein Mann wie Herriot wäre berufen, freiwillig bei geeigneten Gelegenheiten in feierlicher Form an dem Artikel 231 preiszugeben, was billigerweise nie hätte Deutschland aufgezwungen werden dürfen.

Die Kriegsschuldfrage ist schon seit Jahren nur noch eine historische Frage. Darum ist es ein Widersinn, sie zum Gegenstand eines politischen Handelsgeschäfts zu machen. Laßt sie den Gelehrten!

Von eminent praktisch-politischer Bedeutung dagegen ist die Abrüstungsfrage. Nur daß sie an dem dafür bestimmten Ort, nämlich in Genf, von den dazu berufenen Personen erledigt werden muß, nicht aber so nebenher in Lausanne. Vor allem ist bei einer solchen Materie mit dem demagogischen Schlagwort „Rüstungsgleichheit“ gar nichts anzufangen. Soll das etwa heißen, daß Frankreich nur genau so viel Soldaten haben darf wie Deutschland? Dann wäre bei vierzig Millionen Franzosen und fünfundsechzig Millionen Deutschen in Wahrheit eine Sicherheitsungleichheit von phantastischem Ausmaße gegeben, selbst wenn man von Hitlers Privatarmee ganz absieht.

Alle diese Erwägungen sind so simpel, daß sie vielleicht sogar Herr v. Papen angestellt hat. Nur verwerten durfte er sie nicht. Hitler und Hugenberg sind ja die Tragpfeiler seiner vorübergehenden Macht. Und die erheischten von ihm ein Maximum von Forderungen und eine Null an Entgegenkommen.

Nun kommt Herr v. Papen als Erfüllungspolitiker nach Berlin zurück. In der Reparationsfrage hat er die geöffnete Hand für eine bessere Geste gehalten als die geballte Faust. Er hat im Sinne der guten Tradition Stresemanns ein Kompromiß geschlossen. Das war nicht im Sinne seiner Regierungsparteien. Das war vernünftig. Grade wir von der Linken als grundsätzliche Gegner Papens erkennen das bereitwillig an.

Leider muß diese unsre Anerkennung von sehr bittern Gefühlen begleitet werden. Herr von Papen hat den Reparationserfolg, der ihm übrigens durch den guten Willen Herriots sehr erleichtert wurde, mit einer bösen und ganz unnötigen politischen Niederlage erkauft. Mit seinen politischen Forderungen ist er restlos abgeblitzt. Das ist eine Niederlage, die um so peinlicher ist, weil sie vermieden werden konnte, wenn Papen in Lausanne nur als praktischer Staatsmann und nicht zugleich als Vertrauensmann von Hugenberg und Hitler hätte aufzutreten brauchen.

Er sucht seine Niederlage zu verhüllen, indem er im Stil eines Wahlredners im Rundfunk verkündet:

Im Namen Deutschlands melde ich schon heute erneut den Anspruch vor der ganzen Welt an, als Volk mit gleichen Rechten und mit gleichen Pflichten in der ganzen Welt behandelt zu werden.

Diese Fragen, besonders die der Kriegsschuld und der Wehrfreiheit, sind zwischen den Staatsmännern eingehend erörtert worden. Wenn heute auch noch nicht alle Nationen zu einer Anerkennung unserer Rechte bereit sind, so sind diese, die deutsche Ehre betreffenden Fragen nun vor dem Weltforum aufgeworfen.

[42] Die bloße Anmeldung von Forderungen ist eine leere Geste, wenn man nicht die Macht hat, die Forderungen zu verwirklichen.

Die Forderung auf Wehrfreiheit (statt auf Abrüstung der andern) ist verhängnisvoll, weil sie bei ihrer Erfüllung das sicher zum Kriege führende Wettrüsten vor 1914 wieder herbeiführen müßte.

Die Behauptung, daß die Frage der Kriegsschuld mit der deutschen Ehre irgend etwas zu tun habe, muß aufs schärfste zurückgewiesen werden. Die Ehre des deutschen Volkes hat nicht den geringsten Kausalzusammenhang mit dem Maß von Verantwortung, das Wilhelm II. und seine Ratgeber an der Entfesslung des Weltkrieges tragen.

In der Reparationsfrage hat Herr v. Papen nicht dem Verlangen seiner Regierungsparteien, sondern der Vernunft Rechnung getragen. Darum wurde sie zu einem Erfolg.

In allen andern Fragen ist ein durch die allgemeinen Redensarten der Lausanner Erklärung nur notdürftig verhüllter Mißerfolg zu verzeichnen.

Mußte das sein?

Ja, es mußte sein, wenn man eine Regierung auf Hitler und Hugenberg aufbaut.