Manolesco, der König der Diebe vor Gericht
Der Diebstahl ist jedenfalls dasjenige Verbrechen, das die Gerichtshöfe der ganzen Welt zu allen Zeiten am meisten beschäftigt hat und noch bis heute zumeist beschäftigt. Es gibt Verbrechen und Vergehen, ganz besonders Vergehen und Verbrechen gegen die Sittlichkeit, Roheitsverbrechen, Erpressungen, Beleidigungen, die zu gewissen Zeiten sich häufen, gewissermaßen epidemisch auftreten. In früherer Zeit waren Anklagen wegen Majestätsbeleidigung eine fast tägliche Erscheinung in den Gerichtssälen. Seitdem Kaiser Wilhelm II. den Befehl gegeben hat, Majestätsbeleidigungen nur strafrechtlich zu ahnden, wenn sie in beleidigender Absicht und in nüchternem Zustande erfolgt sind und sobald sie gegen seine Person gerichtet sind, vor Erhebung der Anklage seine Genehmigung einzuholen, sind Anklagen wegen Majestätsbeleidigung fast vollständig von den Terminszetteln der deutschen Gerichtshöfe verschwunden.
In England gibt es bekanntlich keine Anklage wegen Majestätsbeleidigung. Dagegen bilden Diebstähle in der ganzen Welt eine ständige Gerichtsrubrik. Sie häufen sich naturgemäß in Zeiten des wirtschaftlichen Niederganges. Im Mittelalter soll die Zahl der Diebe so groß gewesen sein, daß sie in den Gefängnissen nicht alle untergebracht werden konnten. Sobald die Gefängnisse überfüllt waren, wurden die älteren Insassen herausgeholt, verstümmelt und vom Büttel aus der Stadt gebracht. Die Torwachen hatten den Befehl, diesen Leuten den Zutritt in die Stadt zu verwehren. Diesen bedauernswerten Geschöpfen blieb naturgemäß nichts weiter übrig, als die ohnehin sehr große Zahl der Wegelagerer, die die Reisenden auf der Landstraße ausplünderten, zu vermehren. Zumeist bieten Verhandlungen wegen Diebstahls kein öffentliches Interesse, zumal sie etwas Alltägliches sind und sich fast immer gegen die niederen Volksklassen richten. Etwas anderes ist es selbstverständlich, wenn ein Mann der höheren Kreise den Diebstahl im großen und mit einem gewissen Raffinement betreibt und sich alsdann vor dem Strafrichter zu verantworten hat. Anfang 1901 gelang es den
Georg Manolesco zu verhaften. Dieser Mann, der als Fürst Lahowari auftrat, war einer der gefährlichsten internationalen Hochstapler. Sein vornehmes Äußere, seine weltstädtischen Manieren und seine Sprachenkenntnis begünstigten naturgemäß in hohem Maße sein Treiben. Sein Helfershelfer war
Dessen richtiger Name war Ignaz Skamperl. Er stammte aus Ungarn, war Artist und trat in Spezialitätentheatern als Rauchkünstler auf. Am 26. Mai 1902 hatten sich Manolesco und Skamperl vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Berlin I zu verantworten. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Röseler. Die Anklagebehörde vertrat Staatsanwalt Bensche. Als Verteidiger trat Rechtsanwalt Dr. Schwindt auf. Da der Verteidiger Zweifel an der geistigen Zurechnungsfähigkeit erhoben hatte, wohnten Professor Dr. Koeppen, Kreisarzt, Geh. Medizinalrat Dr. Leppmann, Gerichtsarzt, Sanitätsrat Dr. Mittenzweig und Gerichtsarzt, Privatdozent Dr. Puppe, jetzt Gerichtsarzt und Universitätsprofessor in Königsberg-Pr., als medizinische Sachverständige der Verhandlung bei. Auch ein Dolmetscher der rumänischen Sprache war zugezogen, da Manolesco des Deutschen unvollkommen mächtig war. Manolesco war am 19. Mai 1871 in Plaesci, Rumänien geboren. Sein Vater soll in Rumänien früher das Amt eines Unter-Präfekten bekleidet haben und Rittmeister der Armee gewesen sein. Manolesco erklärte, daß auch er für den Militärstand bestimmt war. – Vors.: Sind Sie nicht im Jahre 1884 aus der rumänischen Armee desertiert? – Angekl.: Jawohl, was man nennt „Springen“, bin entsprungen und nach Wien gereist. Von da bin ich nach Paris gegangen. – Vors.: Wurden Sie dort nicht wegen Hoteldiebstahls zu vier Jahren Gefängnis verurteilt? – Angekl.: Ja, Herr Doktor, aber ich bin bald begnadigt worden. – Vors.: Vor dem Untersuchungsrichter haben Sie erklärt, daß Sie die volle Strafe verbüßt haben. – Angekl.: Muß ein Mißverständnis sein, Herr Doktor, ich sprach damals noch nicht so gut Deutsch wie heute. Ich bin begnadigt worden vom Präsidenten von Frankreich am 17. Juli 1889 bei der Nationalfeier. – Vors.: Wohin gingen Sie, als Sie aus dem Gefängnisse entlassen wurden? – Angekl.: Erst nach Rumänien zurück, dann nach Amerika. – Vors.: Wann kehrten Sie nach Europa zurück? – Angekl.: Im Januar 1897. – Vors.: Im März 1897 tauchten Sie in Nizza auf. Hier wurden Sie mit 18 Monaten Gefängnis bestraft, weil Sie gestohlen hatten? – Angekl.: Ja, Herr Doktor, ist es Diebstahl, wenn ich einige Schmucksachen von reichen Leuten nehme? – Vors.: Ja, so hat man es damals genannt. Als Sie nun die 18 Monate verbüßt hatten, gingen Sie nach Genua. Dort lernten Sie die Gräfin Angelika von Königsbrück kennen und heirateten sie nach kurzer Bekanntschaft? – Angekl.: Ja, ist meine Frau Gemahlin, Herr Doktor, bin vom Erzbischof getraut worden. – Vors.: Das ist richtig, aber unter welchen Normen haben Sie sich trauen lassen? – Angekl.: (Mit Selbstbewußtsein.) Als Fürst Lahowari. – Vors.: Wie kommen Sie plötzlich zu diesem Titel? – Angekl.: Kommt mir zu, Herr Doktor, meine Vorfahren können sich Fürst Lahowari nennen seit 1160. – Vors.: Warum legt Ihr Vater sich denn nicht diesen Titel bei? – Angekl.: Der Titel Rittmeister ist ihm wohl lieber. – Vors.: Es wird vermutet, daß Sie im Besitze der Papiere sind, welche vor einigen Jahren einem Fürsten Lahowari gestohlen wurden. – Angekl.: Nein, ich habe keine gestohlenen Papiere. – Vors.: Seit Ihrer Verheiratung nannten Sie sich also Fürst Lahowari. Sie bezogen zunächst mit Ihrer Gattin eine Villa bei Lindau am Bodensee. Im August 1899 wurde Ihnen eine Tochter geboren? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Im September desselben Jahres verließen Sie Ihre Familie? – Angeklagter begann zu weinen und stieß die Worte aus: Hat meine Schwiegermutter getan. – Vors.: Sie begaben sich zunächst nach Luzern und begingen dort einen Hoteldiebstahl, wobei Ihnen für 15 000 Mark Juwelen in die Hände fielen. – Angekl.: Jawohl, Herr Doktor. Aber waren reichen Leute. – Vors.: Ja, meinen Sie denn, daß man stehlen darf? Ist es in Rumänien erlaubt in das Haus des Fürsten Lahowari zu gehen und dort Schmucksachen zu stehlen? – Angekl.: Nach einigem Nachdenken: „Das ist wohl nicht in der Ordnung.“ – Vors.: Sie wurden in Frankfurt ergriffen und zu sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Ist damals nicht zuerst zur Sprache gekommen, daß Sie geisteskrank sein sollten? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Ist Ihre Mutter im Irrenhause gewesen? – Angekl.: Ja, mein Bruder auch. Meine Familie wollte mich auch in eine Irrenanstalt bringen, aber mein Vater wollte es nicht, weil ich sein einziger Sohn war. – Vors.: Also von Luzern wandten Sie sich nach Baden-Baden und hier stahlen Sie im Hotel Stephanie zwei Amerikanern verschiedene Schmucksachen, darunter eine Zigarettentasche, die 1000 Mark wert war. Sie stahlen also wieder. Halten Sie in aller Welt denn Stehlen für erlaubt? – Angekl.: Wenn die Sachen mir gefallen und ich sie liegen sehe, dann nehme ich sie. Sehen Sie Herr Doktor, wie ich diesen Bleistift nehme. Gehe hinein, nehme die Sachen, stecke in die Tasche und „Adieu!“ Der Angeklagte legte den Bleistift wieder auf den Richtertisch, von wo er ihn genommen hatte. Wenn es reiche Leute sind, so fuhr der Angeklagte fort, spielt es gar keine Rolle. Warum soll ich, Fürst Lahowari, Weihnachtsfest mit Pilsener Bier verleben und andere mit Sekt! – Vors.: Sie haben allerdings sonderbare Anschauungen.
Der Vorsitzende ging zur Erörterung der vier Diebstähle über, die dem Angeklagten Manolesco zur Last gelegt wurden. Nachdem Manolesco in Begleitung eines Dieners Reisen nach Spaa und Monte Carlo gemacht hatte, wo er ein fleißiger Besucher der Spielsäle war, wandte er sich wieder nach Berlin. Hier stieg er zunächst im Hotel „Kaiserhof“ ab. Am folgenden Tage traf Manolesco den Mitangeklagten Skamperl auf der Straße. Er kannte diesen von früher her. Sie sollen von dieser Zeit an freundschaftlich miteinander verkehrt haben. Als dem Angeklagten Manolesco dies vom Vorsitzenden vorgehalten wurde, warf er einen Blick voll Geringschätzung und Mitleid auf seinen Leidensgefährten und erwiderte: „Herr Doktor, ich, der Fürst Lahowari und dieser Mann, der halb so groß wie ich und Jude ist?“ Skamperl wohnte in dem bekannten Quartier von Eger Jägerstraße 13. Er veranlaßte, daß auch Manolesco vom „Kaiserhof“ nach dort übersiedelte. Am Tage vorher, nachmittags gegen zwei Uhr, bemerkte der Hotelpage Emil Bellgardt, der damals im Hotel Continental Türwache hatte, daß ein fein gekleideter Herr mit gut gepflegtem, stark emporgedrehtem Schnurrbart das Hotel betrat. Um dieselbe Zeit bemerkte der im Dienste des Großherzogs von Oldenburg stehende Hoflakai Anton Alm, daß die Tür zum Schlafzimmer seines Herrn von innen zugezogen wurde. Er schöpfte Verdacht und betrat ebenfalls das Zimmer. Er sah einen fein gekleideten Herrn, der im Begriff war, nach dem Toilettentisch zu gehen. Der Diener fragte den Herrn, was er wünsche. Der Gefragte drehte sich um und kam unter den Zeichen der Verlegenheit mit der Gegenfrage hervor, ob der Großherzog von Oldenburg zu Hause sei. Der Diener fragte ihn wiederum, was er wünsche und erhielt dann die Antwort, daß der Prinz Georg von Sachsen sich mit dem Großherzog von Oldenburg um ein Uhr treffen wolle. Der Fremde holte dabei eine Karte mit einer Fürstenkrone hervor, die er dem Diener oberflächlich zeigte, dann wieder einsteckte und sich schnell entfernte. Am nächsten Tage, ungefähr um dieselbe Zeit, betrat der Fremde wiederum das Hotel und ging den Aufgang empor, der zu den Zimmern des russischen Adjutanten Nitoff und dessen Gemahlin führte. Diese hatten sich bereits in den Speisesaal begeben. Als die Gemahlin des Adjutanten gegen vier Uhr ihr Zimmer wieder betrat, entdeckte sie, daß ihr Halsgeschmeide, das aus 47 in goldgefaßte Perlen bestand und einen Wert von 40 000 Mark hatte, verschwunden war. Diesen Diebstahl sollte Manolesco begangen haben. Bald darauf zog Manolesco mit seinem Diener nach dem Hotel Stadt London. Manolesco und Skamperl verreisten alsdann auf einige Tage und kehrten mit reichlichen Mitteln zurück. Am Abend des 24. Dezember, als das Personal des Hotels Bristol sich zur Weihnachtsbescherung in einem Saale versammelt hatte, wurden verschiedene Zimmer der Hotelgäste von einem Diebe heimgesucht. Dem mexikanischen Minister v. Gallardo wurden Wertsachen im Betrage von 650 Mark und drei anderen Hotelgästen Schmuckgegenstände im Gesamtwerte von 800 Mark gestohlen. Den letzteren Diebstahl gab Manolesco zu. Eine reiche Beute fiel Manolesco in die Hände, als er in diebischer Absicht am 28. Dezember 1900 dem Hotel Kaiserhof einen Besuch abstattete. Er entwendete aus dem Zimmer des Rittergutsbesitzers Schw. einen Ring mit Smaragden im Werte von 3000 Mark, eine Garnitur Perlen im Werte von 2500 Mark und noch einige andere Schmucksachen im Gesamtwerte von 2500 Mark, so daß dem Bestohlenen insgesamt ein Schaden von 8000 Mark zugefügt wurde. Manolesco reiste mit seiner Beute nach Dresden und versilberte dort einen Teil. Dann wandte er sich nach dem Süden. Am 15. Januar 1901 wurde er in Genua festgenommen.
Skamperl hatte sich nicht nur durch seinen regen Verkehr mit Manolesco verdächtig gemacht. Er soll auffallend viele Juwelen und Perlen besessen und, obgleich er damals keine Stellung hatte, im Verkehr mit Damen der Halbwelt viel Geld verausgabt haben. Er bestritt entschieden, daß er mit Manolesco, den er nur als Fürst Lahowari gekannt habe, näher bekannt gewesen sei. Der angebliche Fürst habe ihm von seiner Heirat und daß er jetzt in Scheidung liege, erzählt. Da habe er angenommen, daß die Preziosen der Frau Fürstin gehörten. Allerdings habe er wiederholt kleinere Reisen nach Breslau, Posen, Leipzig usw. gemacht, aber nicht um im Auftrage Manolescos Schmucksachen zu verkaufen, sondern um sich den Direktoren der Spezialitätentheater vorzustellen. Er sei vollständig unschuldig und berufe sich auf seine bisherige Unbescholtenheit.
Hierauf wurden die medizinischen Sachverständigen vernommen. Diese gaben übereinstimmend ihr Gutachten dahin ab, daß der Angeklagte geisteskrank sei und nicht ins Gefängnis, sondern ins Irrenhaus gehöre. Der Angeklagte sei erblich belastet, seine Mutter und sein Bruder seien bereits in einer Irrenanstalt gewesen. Nach den Briefen zu urteilen, die von ihm geschrieben seien, scheine auch der Vater des Angeklagten an Wahnideen zu leiden. So schrieb der Vater einmal in einem Briefe, daß ein Krieg zwischen Rumänien und Rußland vor der Tür stehe, 400 000 Rumänen würden den Russen gegenübergestellt werden. – Als von seinem Vater die Rede war, holte Manolesco eine Photographie aus der Brusttasche und legte sie mit den Worten „Auch ein schöner Mann“ auf den Richtertisch. – Die Sachverständigen begutachteten ferner, daß der Angeklagte den Unterschied zwischen Mein und Dein nicht kenne, er sei ein phantastischer, entarteter Mensch, ohne die notwendigsten Kenntnisse und verkehrt erzogen. Er sei von Jugend auf ein Abenteurer gewesen. Er habe keine Empfindung für die Schande, überhaupt kein moralisches Gefühl. Man sei im Anfang zweifelhaft gewesen, ob man einen Geisteskranken oder einen höchst geriebenen Verbrecher vor sich habe, der seine Rolle mit einer Meisterschaft spiele, wie sie bisher noch nicht vorgekommen sei. Jetzt seien die Sachverständigen aber einig, daß Manolesco als ein im hohen Grade gemeingefährlicher Geisteskranker im Irrenhause untergebracht werden müsse. Er könne für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden.
Nach beendeter Beweisaufnahme erklärte der Staatsanwalt: Der Anklagebehörde könne es ziemlich gleichgültig sein, ob Manolesco ins Gefängnis oder ins Irrenhaus komme. Werde er freigesprochen, so mache er jedenfalls einen schlechten Tausch, denn anstatt zehn Jahre Gefängnis, die ihn im höchsten Falle treffen können, winke ihm das Irrenhaus auf Lebenszeit. Der Staatsanwalt beantragte in erster Linie die Verurteilung Manolescos zu zehn Jahren Gefängnis, im Falle einer Freisprechung dessen unmittelbare Überführung nach der Dalldorfer Irrenanstalt. In betreff des Mitangeklagten Skamperl hielt der Staatsanwalt, im Falle einer Freisprechung Manolescos, dennoch eine Unterschlagung für erwiesen, denn Skamperl hatte über eine Anzahl Schmucksachen verfügt, die Manolesco ihm anvertraut hatte. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Schwindt, hielt es für zweifellos, daß Manolesco dem Irrenhause verfallen sei, bestritt aber außerdem, daß Skamperl aus rechtlichen Gründen verurteilt werden könne.
Der Gerichtshof sprach den Angeklagten Manolesco frei. Der Gerichtshof, so führte der Vorsitzende aus, konnte auch nicht zu der Überzeugung gelangen, daß Skamperl eine Unterschlagung begangen habe, da dieser die ihm von Manolesco verpfändeten und von ihm weiter verpfändeten Sachen jederzeit wieder einlösen konnte. Aus diesem Grunde sei auch Skamperl freigesprochen worden.