MKL1888:Zeichnen
[844] Zeichnen, im kaufmännischen Sinn s. v. w. (rechtskräftig) unterzeichnen; in der Jägersprache das Sichgebärden eines Wildes, wenn es den Schuß empfängt.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 16 (1890), Seite 844 | |||
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[844] Zeichnen, im kaufmännischen Sinn s. v. w. (rechtskräftig) unterzeichnen; in der Jägersprache das Sichgebärden eines Wildes, wenn es den Schuß empfängt.