MKL1888:Zündhölzersteuer

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Zündhölzersteuer“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 990
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Zündhölzersteuer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 990. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Z%C3%BCndh%C3%B6lzersteuer (Version vom 03.11.2024)

[990] Zündhölzersteuer, eine Aufwandsteuer, welche 1871 in Frankreich in der Form einer Fabrikatsteuer eingeführt wurde. Da dieselbe eine allzu lästige und kostspielige Überwachung notwendig machte, ist sie 1872 durch ein Zündhölzermonopol ersetzt worden. Für die nötigen Expropriationen wurden etwa 30 Mill. Frank aufgewandt. Den frühern Fabrikanten, welche eine Pachtgesellschaft bildeten, wurde dann der Betrieb gegen einen jährlichen Pachtschilling von 16 Mill. Fr. auf 20 Jahre verpachtet.