MKL1888:Zündhölzersteuer
[990] Zündhölzersteuer, eine Aufwandsteuer, welche 1871 in Frankreich in der Form einer Fabrikatsteuer eingeführt wurde. Da dieselbe eine allzu lästige und kostspielige Überwachung notwendig machte, ist sie 1872 durch ein Zündhölzermonopol ersetzt worden. Für die nötigen Expropriationen wurden etwa 30 Mill. Frank aufgewandt. Den frühern Fabrikanten, welche eine Pachtgesellschaft bildeten, wurde dann der Betrieb gegen einen jährlichen Pachtschilling von 16 Mill. Fr. auf 20 Jahre verpachtet.