MKL1888:Wohnungsrecht
[719] Wohnungsrecht (Habitatio), persönliche Dienstbarkeit (Servitut), vermöge deren dem Berechtigten die Befugnis zusteht, ein Gebäude oder einen Teil eines solchen unter Ausschluß des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung zum Mitwohnen aufzunehmen.