MKL1888:Wasserlinie
[426] Wasserlinie, die Grenze zwischen dem eingetauchten und dem über Wasser befindlichen Teil (dem toten und lebendigen Werk) eines Schiffs, soweit sie äußerlich erkennbar ist. Konstruktionswasserlinie, diejenige, bis zu welcher das Schiff, nachdem es fertig gebaut und ausgerüstet ist, eintauchen soll. Sie muß so berechnet sein, daß das durch sie bestimmte Deplacement (Gewicht der verdrängten Wassermasse) genau gleich dem Gewicht des Schiffs mit allen seinen Ausrüstungsgegenständen ist. Bei Kauffahrern unterscheidet man außerdem eine beladene und eine leichte W.; auf ersterer schwimmt ein Schiff bei größtmöglicher, auf letzterer ohne Ladung.