Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Waldbrand“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 343
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Waldbrand. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 343. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Waldbrand (Version vom 22.11.2023)

[343] Waldbrand entsteht in der trocknen Jahreszeit leicht durch Entzündung des den Boden im Wald bedeckenden trocknen Reisigs, Laubes, der Nadeln etc. durch Funken aus einer Lokomotive, ein glimmendes Streichholz oder durch Feuer, welches Holzhauer, Hirten oder Landleute angemacht haben. Vorsätzliche Brandstiftung im Wald wird nach den Strafgesetzen fast aller Kulturländer mit schwerer Gefängnisstrafe bestraft. An den Eisenbahnen ist die Gefahr des Waldbrandes da am größten, wo das Bahnplanum stark ansteigt, weil hier aus der Maschine die meisten Funken ausfliegen. W. wird auch häufig beim Moor- und Heidebrennen durch Überlaufen des Feuers in benachbarte Holzbestände verursacht. Je nachdem das Feuer vorzugsweise den Bodenüberzug oder die Baumkronen (besonders in Nadelwäldern) ergreift, unterscheidet man Bodenfeuer (Lauffeuer) und Wipfelfeuer. Wenn die Erde, z. B. Torfbrücher, vom Feuer ergriffen wird, spricht man von Erdfeuer. Um Waldbränden in Nadelholzforsten vorzubeugen, vermeidet man das Zusammenlegen ausgedehnter gleichalteriger Nadelwaldflächen, mischt die Bestände thunlichst aus Laub- und Nadelholz, durchzieht den ganzen Waldkörper mit einem Netz von Schneisen, auf denen der Bodenüberzug bis zur Mineralerde entfernt wird, verbietet das Rauchen von Zigarren oder Pfeifen ohne Deckel während der trocknen Jahreszeit, überwacht das Moor- und Heidebrennen, das Feueranzünden der Hirten, Waldarbeiter etc., den Köhlereibetrieb und legt, wo Eisenbahnen Nadelwaldungen durchschneiden, beiderseits des Bahnkörpers Sicherheitsstreifen von 20–30 m Breite an, wo das Nadelholz und der Bodenüberzug zu entfernen und Laubhölzer als Schutzstreifen einzupflanzen oder landwirtschaftliche Bodenbenutzung einzulegen ist; im Hochsommer werden an den Eisenbahnen Feuerwächter aufgestellt. Bricht ein W. aus, so ist jeder arbeitsfähige Mann nach geschehener öffentlicher Bekanntmachung durch die Gesetze der meisten europäischen Staaten verpflichtet, zur Dämpfung des Feuers Hilfe zu leisten. Löschmaßregeln sind: bei Erdfeuern Isolierung der brennenden Moorflächen durch Gräben; bei Lauf- oder Bodenfeuern Ausschlagen mit grünen Zweigen, Bewerfen mit Erde, Wegräumung des brennbaren Bodenüberzugs vor dem Feuer, bei Wipfelfeuern Unterbrechung des Waldzusammenhangs durch streifenweisen Holzabtrieb vor dem Feuer im Anschluß an Wege und Gestelle und mit der Fällungsrichtung nach dem Feuer hin, endlich äußersten Falls Anzünden eines Gegenfeuers, welches dem durch das Feuer erhitzten u. verdünnten Luftraum, also dem Waldfeuer entgegen brennt.