MKL1888:Würzesteuer
[790] Würzesteuer, eine Form der Biersteuer (s. d.) und der Branntweinsteuer (s. d.), bei welcher die Steuer nach dem Zuckergehalt der Maische bemessen wird.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 16 (1890), Seite 790 | |||
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[790] Würzesteuer, eine Form der Biersteuer (s. d.) und der Branntweinsteuer (s. d.), bei welcher die Steuer nach dem Zuckergehalt der Maische bemessen wird.