MKL1888:Vindikation
[216] Vindikation (lat.), im Rechtswesen das Zurückfordern von Eigentum; daher Vindikationsklage, s. v. w. Eigentumsklage (s. Rei vindicatio). Vindizieren, etwas für sich oder einen andern in Anspruch nehmen, die Herausgabe einer Sache verlangen.