MKL1888:Vervielfältigung

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Vervielfältigung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 164
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Vervielfältigung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 164. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Vervielf%C3%A4ltigung (Version vom 19.04.2021)

[164] Vervielfältigung, die durch äußere Werkzeuge auf mechanischem oder chemischem Weg erfolgende Wiedergabe einer Schrift oder eines Kunstwerkes. Sie bildet den Inhalt des dem Urheber (Autor) beigelegten ausschließlichen Rechts, des Urheberrechts, und, wenn das Vervielfältigungsrecht einem andern (dem Verleger) übertragen wird, des Verlagsrechts. Unbefugte V. bildet den Thatbestand des Nachdrucks (s. Urheberrecht). Die V. durch die Buchdruckpresse oder auf anderm mechanischen oder chemischen Weg ist ferner maßgebend für den Begriff der Druckschrift, indem alle erwähnten Erzeugnisse den Vorschriften des Preßgesetzes unterliegen.