MKL1888:Verteilungsverfahren
[163] Verteilungsverfahren, bei der gerichtlichen Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen das Verfahren, welches außerhalb des Konkurses der Gläubiger eintritt, wenn der Erlös, der zu hinterlegen ist, zur Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht ausreicht. Die Verteilung selbst erfolgt auf Grund eines gerichtlichen Verteilungsplans. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 758 ff.