MKL1888:Verlassung
[138] Verlassung (Desertio), das Verlassen einer Person, besonders einer solchen, der man irgendwie verpflichtet ist, in einem hilflosen Zustand, besonders nach zwei Richtungen hin juristisch erheblich: die V. eines Ehegatten (s. Desertion, S. 703) und die bösliche V. hilfloser Personen (s. Aussetzung).