MKL1888:Trias
[827] Trias (griech.), im allgemeinen die „Dreiheit“, jede Zusammstellung von drei irgendwie zusammengehörigen Dingen (s. Trinität). In der Zeit des Deutschen Bundes verstand man unter T. die Dreiteilung Deutschlands in Österreich, Preußen und das „eigentliche Deutschland“, die „rein deutschen“ Mittel- und Kleinstaaten, welch letztern eine festere und engere politische Organisation gegeben werden sollte. Besonders Bayern und sein König Maximilian II. förderten die sogen. Triasidee, weil sie sich davon die Begründung einer bayrischen Hegemonie versprachen. Die Ereignisse von 1866 und 1870–71 haben diese Pläne für immer begraben. – Trias harmonica (lat.), in der Musik s. v. w. konsonierender Dreiklang (Dur- oder Mollakkord); T. superflua, übermäßiger Dreiklang; T. deficiens, verminderter Dreiklang.