MKL1888:Tretrecht
[822] Tretrecht (Trepprecht), das Recht, beim Ackern das Nachbargrundstück betreten, namentlich auf demselben den Pflug umkehren zu dürfen (vgl. Anwenderecht).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 15 (1889), Seite 822 | |||
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[822] Tretrecht (Trepprecht), das Recht, beim Ackern das Nachbargrundstück betreten, namentlich auf demselben den Pflug umkehren zu dürfen (vgl. Anwenderecht).