MKL1888:Tres facĭunt collegĭum
[821] Tres facĭunt collegĭum (lat.), „drei machen ein Kollegium“, d. h. drei gehören mindestens zu einem Verein, aus den Digesten stammender Rechtsspruch.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 15 (1889), Seite 821 | |||
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[821] Tres facĭunt collegĭum (lat.), „drei machen ein Kollegium“, d. h. drei gehören mindestens zu einem Verein, aus den Digesten stammender Rechtsspruch.