Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Thudichum“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 676
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Thudichum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 676. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Thudichum (Version vom 30.04.2023)

[676] Thudichum, Friedrich Wolfgang Karl von, angesehener Rechtslehrer, geb. 18. Nov. 1831 zu Büdingen, studierte 1849–52 in Gießen, war dann vier Jahre im Justiz- und Verwaltungsdienst thätig und habilitierte sich 1858 in Gießen als Privatdozent. 1862 folgte er einem Ruf als außerordentlicher Professor der Rechte nach Tübingen, wo er 1870 zum ordentlichen Professor ernannt ward. Er schrieb: „Die Gau- und Markverfassung in Deutschland“ (Gieß. 1860); „Der altdeutsche Staat“ (das. 1862); „Rechtsgeschichte der Wetterau“ (Tübing. 1867–85, 2 Bde.); „Das Verfassungsrecht des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins“ (das. 1869 f., 2 Abtlgn.); „Deutsches Kirchenrecht des 19. Jahrhunderts“ (Leipz. 1877–78, 2 Bde.); „Bismarcks parlamentarische Kämpfe und Siege“ (Stuttg. 1887).