Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Theodĕrich“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 634
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Theodĕrich. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 634. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Theod%C4%95rich (Version vom 17.03.2022)

[634] Theodĕrich (got. Thiudareiks, „Volksherrscher“, Theodorich, Theuderich, später Dietrich), Name zweier westgotischer Könige: 1) T. I., 419–451, Nachfolger Wallias, wählte Tolosa zum Herrschersitz, besiegte 439 den römischen Feldherrn Litorius, verband sich 451 mit Aetius gegen die Hunnen und fiel, tapfer kämpfend, in der Schlacht bei Catalaunum.

2) T. II., 453–466, Sohn des vorigen, ermordete seinen ältern Bruder, König Thorismund, regierte kräftig und focht siegreich, ward 466 von Eurich ermordet.

3) T. der Große, König der Ostgoten, geb. 454, Sohn des Amalers Theodemir, kam 462 als Geisel an den byzantinischen Hof, an dem er zehn Jahre verweilte, nahm dann an seines Vaters Kämpfen teil, ward nach dessen Tod 475 König der Ostgoten und stand im Bund mit dem oströmischen Kaiser Zenon, der ihn mit Ehren und Würden überhäufte und ihm die Erlaubnis erteilte, Italien für den Kaiser wiederzuerobern. 488 zog er über die Ostalpen, schlug Odoaker 489 am Isonzo und bei Verona, 490 an der Adda, zwang ihn 493 in Ravenna zur Übergabe und tötete ihn mit eigner Hand. Er nannte sich nun, obwohl er die Oberhoheit des byzantinischen Kaisers anerkannte, König von Italien und begründete das ostgotische Reich. Er erweiterte und sicherte dessen Grenzen nach außen, erwarb Sizilien, die Alpenlande und die Provence, suchte den Frieden unter den germanischen Reichen aufrecht zu erhalten und ward von denselben als mächtiger Schiedsrichter hoch geachtet. Im Innern stellte er ebenfalls eine vortreffliche Staatsordnung her. Seinen Goten wies er ein Dritteil des Grundbesitzes an und übertrug ihnen den bewaffneten Schutz des Reichs; für die Italiker ließ er die römische Verfassung, Gerichtsordnung und Gesetzgebung bestehen und suchte dieselben überhaupt durch Milde und Gerechtigkeit für sich zu gewinnen, begünstigte den Ackerbau, errichtete Getreidemagazine, um der Teurung vorzubeugen, und schmückte die größern Städte des Landes mit Kirchen, Palästen, Bädern, Wasserleitungen etc., wovon noch jetzt Überbleibsel vorhanden sind. Kurz, Italien begann unter seiner Regierung nach jahrhundertelanger innerer Zerrüttung und Anfeindung von außen sich aller Segnungen des Friedens wieder zu erfreuen. Dennoch gelang es ihm nicht, die Goten mit den Römern zu verschmelzen und die Abneigung des orthodoxen Klerus gegen die Herrschaft der arianischen Ketzer zu überwinden. Die Ränke desselben verleiteten ihn 524 zur Hinrichtung der hochgeachteten Senatoren Boethius und Symmachus. Er starb 26. Aug. 526, ohne einen Sohn zu hinterlassen, daher das Reich auf seinen zehnjährigen Enkel Athalarich, den Sohn seiner Tochter Amalasuntha, überging. Auch in der Sage und im Lied lebte T. als Dietrich von Bern (s. d.) fort, und im deutschen Heldenbuch wie im Nibelungenlied wird er als einer der hervorragendsten Helden gefeiert. Vgl. Dahn, Könige der Germanen, Bd. 3 (Würzb. 1866); Deltuf, Théodoric, roi des Ostrogothes (Par. 1869); Martin, T. der Große bis zur Eroberung Italiens (Freiburg 1889).

Auch Name zweier fränkischer Könige aus dem Geschlecht der Merowinger: 4) T. I., außerehelicher Sohn Chlodwigs, folgte diesem 511 im Osten des Frankenreichs (Austrasien) mit der Hauptstadt Reims, eroberte 530 das Thüringer Reich, dessen letzten König, Hermanfried, er hinterlistig tötete; starb 534. – 5) T. II., Sohn Childeberts, erbte von diesem 596 Burgundien, entriß seinem Bruder Theodebert 612 Austrasien, starb aber 613 in Metz.