MKL1888:Theaterbilletsteuer
[625] Theaterbilletsteuer, eine Aufwandsteuer auf den Theaterbesuch, in Frankreich als Zwecksteuer für Wohlthätigkeitsanstalten von größern Städten im Betrag von 10 Proz. des Eintrittsgeldes erhoben.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 15 (1889), Seite 625 | |||
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[625] Theaterbilletsteuer, eine Aufwandsteuer auf den Theaterbesuch, in Frankreich als Zwecksteuer für Wohlthätigkeitsanstalten von größern Städten im Betrag von 10 Proz. des Eintrittsgeldes erhoben.