Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Thatsache“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 622
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Thatsache. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 622. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Thatsache (Version vom 05.03.2024)

[622] Thatsache, im allgemeinen das Resultat jedes Geschehens, also jede Begebenheit, sei sie bloß in den Naturgesetzen begründet oder durch die Willensbestimmung des Menschen herbeigeführt. Im Rechtswesen versteht man unter T. alles Geschehene als Grundlage juristischer Wirksamkeit, sei es, daß es sich um den Erwerb oder um den Verlust oder um die Veränderung eines Rechts handelt.