Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Tauchnitz“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 543
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Tauchnitz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 543. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Tauchnitz (Version vom 11.04.2021)

[543] Tauchnitz, 1) Karl Christoph Traugott, namhafter Buchdrucker und Buchhändler, geb. 29. Okt. 1761 zu Großbardau bei Grimma, gründete 1796 zu Leipzig eine Druckerei, mit der er 1798 eine Verlagsbuchhandlung verband, und die er allmählich zu einer der größten Offizinen Deutschlands erweiterte. Seine Thätigkeit richtete er namentlich auf die Herstellung von Stereotypausgaben der griechischen und römischen Klassiker, von Wörterbüchern und Bibeln. Berühmt ist auch der von ihm in der Ursprache gedruckte Koran (1834). T. starb 14. Jan. 1836 in Leipzig. – Sein Sohn Karl Christian Philipp T., geb. 4. März 1798 zu Leipzig, führte das Geschäft in der vom Vater angebahnten Weise bis 1865 fort, in welchem Jahr dasselbe durch Kauf in den Besitz von O. Holtze überging. T. starb 16. April 1884 in Leipzig, sein bedeutendes Vermögen der Stadt Leipzig zur Errichtung einer wohlthätigen Stiftung hinterlassend.

2) Christian Bernhard, Freiherr von, Neffe von T. 1), Buchhändler, geb. 25. Aug. 1816 zu Schleinitz bei Naumburg, gründete 1837 unter der Firma Bernhard T. in Leipzig eine Verlagshandlung nebst Druckerei, besonders bekannt durch die 1841 begonnene „Collection of British authors“, von welcher bis 1889 über 2550 Bände erschienen sind. Daneben pflegte T. besonders den Verlag von größern juristischen Werken und Wörterbüchern sowie von kritischen griechischen und römischen Klassikerausgaben. Seit 1866 läßt er auch eine „Collection of German authors“, welche die vorzüglichsten Werke der deutschen Litteratur in englischer Übersetzung enthält, und seit 1886 die „Student’s Tauchnitz editions“, Ausgaben englischer und amerikanischer Werke mit deutschen Einleitungen und Anmerkungen, erscheinen. Im J. 1860 wurde T. vom Herzog von Koburg in den erblichen Freiherrenstand erhoben und 1877 zum Mitglied der sächsischen Ersten Kammer ernannt; auch ist er großbritannischer Generalkonsul für das Königreich Sachsen.