Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Sund“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 436
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Sund. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 436. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Sund (Version vom 14.09.2022)

[436] Sund (Öresund), Meerenge zwischen der dän. Insel Seeland und der schwedischen Landschaft Schonen, die gewöhnliche Durchfahrt aus der Nordsee in die Ostsee (s. Karte „Dänemark“), ist 67 km lang, an der schmälsten Stelle zwischen Helsingborg und Helsingör ungefähr 4 km breit und wird von der dänischen Festung Kronborg auf Seeland beherrscht. Seit dem Anfang des 15. Jahrh. erhob Dänemark bei Helsingör von allen vorüberfahrenden Schiffen einen Zoll, den Sundzoll, dessen Berechtigung durch Verträge von den andern Seemächten anerkannt war. Völlig befreit von demselben waren nur die sechs Hansestädte Lübeck, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar und Lüneburg sowie Stettin, Kolberg und Kammin, während einzelnen Staaten, wie Schweden, Holland, England und Frankreich, eine Ermäßigung bewilligt war. Der Sundzoll zerfiel in die Schiffsabgabe von durchschnittlich mindestens 12 Speziesthlr. und den Warenzoll, der 1–1½ Proz. betrug, und brachte Dänemark 1853 (bei 21,000 passierenden Schiffen) eine Einnahme von 2,530,000 Thlr. Nachdem die Vereinigten Staaten 1855 ihren mit Dänemark bestehenden Vertrag gekündigt und erklärt hatten, den Sundzoll nicht mehr zu zahlen, trat im Januar 1856 zu Kopenhagen eine von fast allen europäischen Staaten beschickte Konferenz zusammen, durch welche laut Vertrags vom 1. April 1857 der bisherige Sundzoll gegen eine Entschädigungszahlung von 30,476,325 dän. Reichsthlr. abgeschafft wurde. Vgl. Scherer, Der Sundzoll, seine Geschichte etc. (Berl. 1845).