MKL1888:Strafversetzung

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Strafversetzung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 366
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Strafversetzung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 366. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Strafversetzung (Version vom 25.06.2022)

[366] Strafversetzung, Disziplinarstrafe, welche in der Versetzung eines Beamten in ein andres Amt von gleichem Rang besteht; zumeist mit einer Schmälerung des Gehalts verbunden, welche z. B. nach dem deutschen Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873, § 75, nicht über ein Fünftel des Diensteinkommens betragen soll. Statt der Verminderung des Diensteinkommens kann auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden, welche ein Drittel des jährlichen Diensteinkommens nicht übersteigt.