MKL1888:Statistische Gebühr

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Statistische Gebühr“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 244
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Statistische Gebühr. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 244. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Statistische_Geb%C3%BChr (Version vom 24.04.2023)

[244] Statistische Gebühr nennt man in Deutschland eine auch in England, Italien und Frankreich erhobene Gebühr, welche von über die Grenze des Zollgebiets ein-, aus- oder durchgeführten Waren im Interesse und zur Deckung der Kosten der für Zollgesetzgebung und Handel wichtigen Statistik des Warenverkehrs auf Grund von bei den bestimmten amtlichen Anmeldestellen erfolgenden Anmeldungen (nach Gattung, Menge, Herkunft, Bestimmungsland) seit 1. Jan. 1880 (Reichsgesetz vom 20. Juli 1879) erhoben wird.