MKL1888:Splissen
[172] Splissen, die Vereinigung zweier Tauenden, welche zu dem Zweck aufgedreht werden, so daß die einzelnen Kardeele oder Garne frei liegen; letztere werden demnächst mit Hilfe des Marlpfriems zwischen die Kardeele der nicht aufgedrehten Teile der Taue gearbeitet, derart, daß die fertige Splissung keinen wesentlich größern Durchmesser erhält als das übrige Tau.