Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Spezialität“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 130
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Spezialität. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 130. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Spezialit%C3%A4t (Version vom 20.06.2024)

[130] Spezialität (lat.), Einzelheit, Besonderheit; Spezialfach eines Wissens oder einer Thätigkeit. Im Pfandrecht versteht man unter dem Prinzip der S. den Grundsatz, wonach nur an bestimmten einzelnen Vermögensgegenständen und nicht an dem ganzen Vermögen einer Person ein Pfandrecht bestellt werden kann (s. Hypothek).