Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Spesen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 128
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Spesen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 128. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Spesen (Version vom 14.10.2021)

[128] Spesen (ital.), Auslagen, Unkosten; im engern Sinn allerlei Nebenkosten, wie diejenigen an Abgaben, Sensarie, Provision, Verpackung etc. Im weitern Sinn überhaupt alle Ausgaben, welche einem Handelsgeschäft erwachsen, wie Handlungsspesen (Ausgaben an Lohn, Miete etc.), Reisespesen; so insbesondere auch die Auslagen und Gebühren, welche für die Besorgung fremder Geschäfte berechnet werden, wie namentlich die S. des Spediteurs (s. Spedition), dessen darüber ausgestellte spezifizierte Rechnung Spesennota genannt wird, und die sogen. Inkassospesen, welche für das Einkassieren einer fremden Forderung in Ansatz kommen. Von Spesennachnahme spricht man, wenn Spesen des Spediteurs nach Herkommen oder Verabredung vom Frachtführer, der den Weitertransport besorgt, erhoben und von diesem dann bei Ablieferung des Gutes eingezogen werden.