MKL1888:Spätgeburt
[110] Spätgeburt, eine Geburt, resp. ein Kind, welches nach dem Ablauf der gewöhnlichen Schwangerschaftsdauer, d. h. nach 280 Tagen, vom Tag der Befruchtung an gerechnet, geboren wird. Nach den vorliegenden Beobachtungen kann die S. bis vier Wochen nach dem normalen Termin erfolgen, ist jedoch ziemlich selten. Die S. gilt im Todesfall des Erzeugers unter Umständen nach römischem Recht nicht als ehelich; doch ist diese Regel nur eine Praesumtio juris und läßt Gegenbeweis zu, der durch ärztliches Gutachten zu begründen sein wird.