MKL1888:Sigha
[962] Sigha (arab.), Religionsgebrauch der Schiiten, nach welchem es gestattet ist, eine provisorische Ehe von drei Stunden bis auf drei Jahre einzugehen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 14 (1889), Seite 962 | |||
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[962] Sigha (arab.), Religionsgebrauch der Schiiten, nach welchem es gestattet ist, eine provisorische Ehe von drei Stunden bis auf drei Jahre einzugehen.