Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Siegelbewahrer“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 952
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Siegelbewahrer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 952. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Siegelbewahrer (Version vom 03.10.2021)

[952] Siegelbewahrer (Sigilli custos), in manchen Staaten Titel desjenigen Ministers, dem die Aufbewahrung der Staats- und Regentensiegel und die Untersiegelung der Staatsurkunden anvertraut ist. Im Deutschen Reich hatte der Kurfürst von Mainz als Erzkanzler die Reichssiegel zu verwahren. In Frankreich ernannte der „Garde des sceaux“ oder Großsiegelbewahrer alle Beamten der Reichskanzlei und hatte alle Erlasse im Namen des Königs zu untersiegeln; neuerdings führt in Frankreich der Justizminister diesen Titel. In England ist seit der Königin Elisabeth das Amt des Großsiegelbewahrers (Lord Keeper of the Great Seal) mit dem des Lord-Kanzlers vereinigt; nur für das kleine königliche Siegel besteht noch ein besonderer Beamter (Lord Privy Seal), durch dessen Hände alles gehen muß, ehe es mit dem großen Siegel bedruckt wird.