MKL1888:Seigern
[832] Seigern (Abseigern), das Ausschmelzen einer leichtflüssigern Substanz aus einer strengflüssigern bei einer den Schmelzpunkt der letztern nicht erreichenden Temperatur, z. B. von Wismut und Schwefelantimon aus ihren Erzen, von silberhaltigem Blei aus Kupferlegierungen, von Zinn aus eisenhaltigem [833] Zinn etc. Man bedient sich dazu geneigter Platten, Herde (Seigerherde) und Flammöfen mit geneigter Sohle. Seigerdörner, die unschmelzbaren Rückstände vom S. (s. Dörner). Beim Reinigen von eisenhaltigem Zinn nennt man das S. Pauschen.