Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Seemacht“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 810
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Seemacht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 810. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Seemacht (Version vom 13.11.2022)

[810] Seemacht, die Gesamtheit der Kriegsschiffe, die ein Staat besitzt; dann ein Staat, welcher zum Schutz seines Seehandels, seiner Küsten und etwaniger überseeischer Besitzungen eine Kriegsflotte unterhält. Gegenwärtig nimmt unter diesen Seemächten Großbritannien den ersten Rang ein; dann folgen die Vereinigten Staaten, Frankreich und Rußland. Als Seemächte zweiten Ranges sind die Türkei, Italien, Österreich, Deutschland, Holland, Dänemark, Schweden, Spanien u. Portugal zu betrachten. Vgl. Marine.