MKL1888:Seelenverkäufer

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Seelenverkäufer“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 809
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Seelenverkäufer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 809. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Seelenverk%C3%A4ufer (Version vom 27.12.2022)

[809] Seelenverkäufer (Zettelverkäufer), in Holland Personen, welche Matrosen oder Soldaten zum Dienst für die Kolonien anwarben, sie bis zur Abfahrt der Schiffe unterhielten und dann einen Schuldbrief (Transportzettel) auf 150 Gulden bekamen, welche, wenn der Verkaufte am Leben blieb, diesem vom Lohn abgezogen und dem S. ausgezahlt wurden. Diese Transportzettel pflegten die S. an Kapitalisten für einen niedrigern Preis abzusetzen, wogegen diese das Risiko des möglichen Verlustes übernahmen. Allgemein nennt man so jemand, der einen Menschen für Geld in die Gewalt eines andern gibt, auch einen Sklavenhändler; ferner bezeichnet man damit ein sehr kleines, schlecht gebautes Schiff.