MKL1888:Seebeschädigung
[804] Seebeschädigung, an Waren, im weitern Sinn jede Verschlechterung, welche die Ware von Seewasser durch Naßwerden erleidet, im engern Sinn diejenige, aus welcher ein Anspruch an den Versicherer hervorgeht.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 14 (1889), Seite 804 | |||
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[804] Seebeschädigung, an Waren, im weitern Sinn jede Verschlechterung, welche die Ware von Seewasser durch Naßwerden erleidet, im engern Sinn diejenige, aus welcher ein Anspruch an den Versicherer hervorgeht.