MKL1888:Schutzgerechtigkeit
[671] Schutzgerechtigkeit (Vogtei), in dem mittelalterlichen Staatswesen das Recht eines Landes- oder Patrimonialherrn, eine Gemeinde, ein Stift, ein Kloster etc. in seinen Schutz zu nehmen. Eine Folge derselben war häufig, daß der Beschützer, der Schutzherr, den Grundbesitz der Beschützten (Vogtsleute) an sich brachte und ihn den Schützlingen nur als Lehen, mit gewissen Abgaben belastet, wiedergab.