Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schutzgemeinschaften“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 671
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Schutzgemeinschaften. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 671. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schutzgemeinschaften (Version vom 22.11.2023)

[671] Schutzgemeinschaften (Schutzgenossenschaften) nennen sich Verbindungen von Gewerbtreibenden und Kaufleuten, die den Zweck verfolgen, sich gegenseitig vor leichtsinnigen und böswilligen Schuldnern zu warnen und zu schützen. Eine solche Gemeinschaft wurde 1864 in Dresden gegründet. Dieselbe führte später zu einem Verband der an verschiedenen Orten bestehenden S. für Handel und Gewerbe, welcher später in Sachsen etwa 7000 Mitglieder zählte. Die S. teilen ihren Mitgliedern durch sogen. schwarze Listen, welche den Vereinsberichten als vertrauliche Beilagen beigefügt werden, die faulen Zahler zur Warnung mit. Seit 1867 wurde auch ein Mahnverfahren eingeführt, indem jeder Schuldner, dessen Name von einem Mitglied zur Aufnahme in die Liste angemeldet ist, hiervon benachrichtigt und aufgefordert wird, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.